© Kirchengemeinde Suhlendorf

Friedhof

Kirchliche Friedhöfe in Suhlendorf und Dalldorf

Zu unserer Kirchengemeinde gehören die Friedhöfe in Suhlendorf und in Dalldorf. Für ihre Unterhaltung und Gestaltung ist die Kirchengemeinde im Rahmen ihrer Trägerschaft verantwortlich.

Die Bedürfnisse und Anforderungen an einen Friedhof ändern sich. Darum werden auch auf unseren Friedhöfen verschiedene Möglichkeiten der Bestattung angeboten. Neben diesem persönlichen Aspekt gehören Friedhöfe zum Ortsbild. Sie sind kulturelles Erbe, das angemessen gepflegt und weiter entwickelt werden will.

Kontakt:
Friedhofsverwaltung (Frau Petra Meyer, Dienstag 9-11 Uhr, Telefon 05820 247), Küster Herr Bernd Jäschke (Mobiltelefon 0151 517 400 59).
Quelle: Friedhofskapelle Suhlendorf

Information zur Auswahl der Grabstellen

Nach unserer Friedhofsordnung ist jede „Grabstelle so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Bei der Gestaltung sind die Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmahle zu beachten.“ Diese Richtlinien erhalten Sie auf Anfrage gern bei der Friedhofsverwaltung. In diesem Rahmen bieten wir vielfältige, der Würde des Ortes und unserer Zeit gemäße Grabarten an. Welche Möglichkeiten im Trauerfall oder in der Vorsorge individuell passend sind, klären wir gern im persönlichen Beratungsgespräch. Kontakt: Küster Herr Bernd Jäschke (Telefon 05820 1548, Weiterleitung zum Mobiltelefon 0151 517 400 59).

Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

Bei Sargbestattungen gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren. Möglich sind 
  • Wahlgräber (Ort und Anzahl der Grabplätze wählbar, Verlängerung der Ruhezeit möglich)
  • Reihengräber (einzelner Grabplatz, Lage festgelegt, Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich)
  • Rasenwahlgräber (Ort und Anzahl der Grabplätze wählbar, pflegefrei, Verlängerung der Ruhezeit möglich)
  • Rasenreihengräber (einzelner Grabplatz, Lage festgelegt, pflegefrei, Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich)
Bei Urnenbestattungen gilt eine Ruhefrist von 25 Jahren. Möglich sind
  • Urnenwahlgräber (Ort und Anzahl der Grabplätze wählbar, Verlängerung der Ruhezeit möglich)
  • Urnenreihengräber (einzelner Grabplatz, Lage festgelegt, Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich)
  • Rasenurnenwahlgräber (Ort und Anzahl der Grabplätze wählbar, pflegefrei, Verlängerung der Ruhezeit möglich)
  • Rasenurnenreihengräber (einzelner Grabplatz, Lage festgelegt, pflegefrei, Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich)
  • Urnenbestattungen unter Bäumen (Baum und Lage sowie Anzahl der Grabplätze wählbar, Verlängerung der Ruhezeit möglich)

Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung finden Sie auf dieser Seite unten zum Download.

Dienstleistungen auf den Friedhöfen

Nicht immer ist es möglich, Gräber bis zum Ende der Ruhezeit zu pflegen. Dafür bieten wir auf den Friedhöfen Suhlendorf und Dalldorf individuelle Lösungen an, um Angehörige zu entlasten und die Würde der Grabstellen zu wahren. Bitte sprechen Sie uns an: Küster Herr Bernd Jäschke (Mobiltelefon 0151 517 400 59).
Quelle: Wahlgräber auf dem Friedhof Suhlendorf

Aktuelle Friedhofsgebührenordnung